Richtlinien der Landesärztekammer Baden-Württemberg

Richtlinien der Landesärztekammer Baden Württemberg:

Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden Württemberg (Weiterbildungsordnung 2006, Stand 01.02.2016) und Richtlinien der Landesärztekammer Baden Württemberg (Stand 28.01.2015).

https://www.aerztekammer-bw.de/10aerzte/30weiterbildungen/09/index.html

Achtung: Es gelten jeweils die aktuellen Versionen der Weiterbildungsordnung, zu erfragen bei den jeweiligen Ärztekammern.

1. Richtlinien der Landesärztekammer Baden Württemberg über den Inhalt der Weiterbildung zum Arzt für Psychiatrie und Psychotherapie.

Im speziellen Psychotherapieteil:

Theoretische Kenntnisse:

100 Stunden Seminare, Kurse, Praktika und Fallseminare über theoretische Grundlagen der Psychotherapie insbesondere allgemeine und spezielle Neurosenlehre, Entwicklungs- und Persönlichkeitspsychologie, Lernpsychologie und Tiefenpsychologie, Dynamik von Gruppe und Familie, Gesprächstherapie, Psychosomatik, entwicklungsgeschichtliche, lerngeschichtliche und psychodynamische Aspekte von Persönlichkeitsstörungen, Psychosen, Suchterkrankungen und Alterserkrankungen.

Entspannungsverfahren:

16 Doppelstunden autogenes Training oder progressive Muskelentspannung oder Hypnose.

Selbsterfahrung:

150 Stunden Einzelselbsterfahrung oder 150 Stunden Gruppenselbsterfahrung entweder in Verhaltenstherapie oder tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie oder in einem anderen wissenschaftlich anerkannten Verfahren. Die Selbsterfahrung muss im selben Verfahren erfolgen, in welchem auch die 240 Psychotherapiestunden geleistet werden.

35 Doppelstunden Balintgruppenarbeit oder interaktionsbezogene Fallarbeit.

Supervidierte Fallbehandlungen:

10 Stunden Seminar und 6 Behandlungen unter Supervision in Kriseninterventionen, supportive Verfahren und Beratung.

10 Stunden Seminar in psychiatrisch-psychotherapeutischer Konsil- und Liaisonarbeit unter Supervision.

240 Therapiestunden mit Supervision nach jeder vierten Stunde entweder in Verhaltenstherapie oder tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie bzw. in wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren und Methoden im gesamten Bereich psychischer Erkrankungen einschließlich Suchterkrankungen, bei denen die Psychotherapie im Vordergrund des Behandlungsspektrums steht.

2. Richtlinien der Landesärztekammer Baden Württemberg über den Inhalt der Weiterbildung zum Arzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie

Im speziellen Psychotherapieteil:

60 supervidierte und dokumentierte Erstuntersuchungen.

60 Doppelstunden Fallseminar in allg. und spez. Psychopathologie mit Vorstellung von 10 Patienten.

10 Stunden Seminar über standardisierte Befunderhebung unter Anwendung von Fremd- und Selbstbeurteilungsskalen und Teilnahme an einem Fremdrater-Seminar.

Durchführung, Befundung und Dokumentation von 40 abgeschlossenen Therapien unter kontinuierlicher Supervision einschl. des störungsspezifischen psychotherapeutischen Anteils der Behandlung aus den Bereichen primär psychischer Erkrankungen, organisch bedingter psychischer Störungen und Suchterkrankungen.

40 Stunden Fallseminar über die pharmakologischen und anderen somatischen Therapieverfahren

einschl. praktischer Anwendungen.

10-stündige Teilnahme an einer Angehörigengruppe unter Supervision.

40 Stunden praxisorientiertes Seminar über Sozialpsychiatrie einschl. somatischer, pharmakologischer und psychotherapeutischer Verfahren

Gutachten aus den Bereichen Betreuungs-, Sozial-, Zivil-, Strafrecht.

Jeweils zusätzliche Bausteine

Die folgenden Bausteine werden nicht in unserem Curriculum angeboten und müssen auswärtig erworben werden:

  • 10 Stunden Seminar und 6 Behandlungen unter Supervision in Kriseninterventionen, supportiven Verfahren und Beratung.

  • 10 Stunden Seminar in psychiatrisch-psychotherapeutischer Konsil- und Liaisonarbeit unter Supervision

  • 35 Doppelstunden Balintgruppenarbeit oder interaktionsbezogene Fallarbeit

  • 16 Doppelstunden autogenes Training oder progressive Muskelentspannung oder Hypnose

3. Richtlinien der Landesärztekammer Baden Württemberg über den Inhalt der Weiterbildung zum Arzt für psychosomatische Medizin und Psychotherapie

Im speziellen Psychotherapieteil:

Bei Grundorientierung psychodynamisches Behandlungsverfahren:

Theoretische Kenntnisse

Theorievermittlung:

Von den 240 Stunden können ca. 165 Stunden in psychodynamischer Theorie in unserem Curriculum absolviert werden. Parallel dazu können weitere 150 Stunden im parallelisierten Verhaltenstherapiecurriculum, das vom Universitätsklinikum Tübingen in Zusammenarbeit mit der Bezirksärztekammer Südwürttemberg angeboten wird, absolviert werden.

Selbsterfahrung:

150 Stunden psychodynamische oder psychoanalytische Einzelselbsterfahrungen.

70 Doppelstunden Gruppenselbsterfahrung werden von uns nicht angeboten und müssen auswärtig erworben werden.

Supervidierte Fallbehandlungen:

1.500 Stunden Behandlungen und Supervision nach jeder vierten Stunde (Einzel- und Gruppentherapie einschließlich traumaorientierter Psychotherapie, Paartherapie einschließlich Sexualtherapie sowie Familientherapie) bei mindestens 40 Patienten aus dem gesamten Krankheitsspektrum des Gebietes mit besonderer Gewichtung der psychosomatischen Symptomatik unter Einschluss der Anleitung zur Bewältigung somatischer und psychosomatischer Erkrankungen und Techniken der Psychoedukation.

Zusätzlich Bausteine Entspannungsverfahren und 35 Stunden Balintgruppenarbeit werden von uns nicht angeboten und müssen auswärtig erworben werden.

4. Richtlinien der Landesärztekammer Baden Württemberg über den Inhalt der Weiterbildung über den Inhalt für die Zusatzbezeichnung Psychotherapie – fachgebunden:

Bei Grundorientierung psychodynamische Psychotherapie:

Theoretische Kenntnisse:

120 Stunden in Entwicklungspsychologie und Persönlichkeitslehre, Psychopharmakologie, allgemeine und spezielle Neurosenlehre, Tiefenpsychologie, Lernpsychologie, Psychodynamik der Familie und Gruppe, Psychopathologie, Grundlagen der psychiatrischen und psychosomatischen Krankheitsbilder, Einführung in die Technik der Erstuntersuchung, psychodiagnostische Testverfahren.

Indikation und Methodik der psychotherapeutischen Verfahren.

16 Doppelstunden autogenes Training oder progressive Muskelentspannung oder Hypnose.

15 Doppelstunden Balintgruppenarbeit oder patientenbezogene Selbsterfahrungsgruppe.

Selbsterfahrung:

100 Stunden Einzelselbsterfahrung oder 100 Stunden Gruppenselbsterfahrung.

Supervidierte Fallbehandlungen:

240 Stunden psychodynamische/ tiefenpsychologische supervidierte Psychotherapie, davon 3 abgeschlossene Fälle.

Zusätzliche Bausteine:

Die folgenden Bausteine werden nicht durch unser Curriculum angeboten und müssen auswärtig erworben werden:

15 Doppelstunden Balintgruppenarbeit. 16 Doppelstunden Entspannungsverfahren.